Informationsbroschüre "Berliner Ausbildungsmodell - Kaufleute für Büromanagement" - Abt. II - Schuljahr 2019/2020
33 V ERLASSEN DES S CHULGELÄNDES IN DEN P AUSEN Die Schulkonferenz der Louise-Schroeder-Schule hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse ausschließlich im Einzelfall -nach den Vorschriften der Reichsversiche- rungsordnung unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichts- barkeit- beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes wäh- rend der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht.
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