Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022
17 11 „W ERDET S CHÜLERVERTRETER / INNEN Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“. Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009) Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse? - Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts mitwir- ken. - Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge, Klassen- fahrten) - Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Berliner Schulgesetz) - Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort be- spricht man Themen, die die Klasse betreffen. - Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen und sollen Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Vertreter ih- rer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenleiter, GSV, Beratungslehrer, So- zialarbeiter, Leitungen usw.) wenden. - Weil die Klassensprecher/innen ihre Klassen gut kennen, können sie zur Lösung von Proble- men einen wertvollen Beitrag leisten. Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule? - In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte Abteilungsschülerspre- cher/innen vertreten sein. - Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der Abteilungskon- ferenz der Lehrkräfte mit. - Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberechtigte Mit- glieder im Vermittlungsausschuss mit. - Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt Stimmrecht aus. Sie entscheiden also über wichtige Fragen des Schullebens mit. - Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung, Pro- jekte (Raucherinsel). - Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule durch- zuführen. - Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung einbe- rufen. Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert, solltet ihr Engage- ment mitbringen und bereit und in der Lage sein, Zeit zu investieren.
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