Informationsbroschüre "Verwaltungsfachangestellte" - auch DQ - Abt. I - Schuljahr 2021/2022

16 V ORZEITIGE A BSCHLUSSPRÜFUNG Die Ausbildungszeit kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durch- schnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungssemester besser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkürzung muss bei den zuständigen Stel- len des Bundes bzw. des Landes Berlin beantragt werden. N ACHTRÄGLICHER E RWERB VON S CHULABSCHLÜSSEN Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbildungsbe- trieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse erreichen, in unserem dualen Ausbildungsgang die erweiterte Berufsbildungsreife- und den Mittleren Schulab- schluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsausbildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (§ 24 BSV) • Erfolgreicher Abschluss der Be- rufsschule (mind. 480 UStd.) • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • Erfolgreiche Abschlussprüfung • Ausreichende Fremdsprachen- kenntnisse nach § 26, z. B. 120 Std. im WPU Englisch oder bestandene KMK-Prüfung Erfolgreicher Abschluss der Berufs- schule (mind. 480 UStd.) Die Berufsschule ist, unabhängig von der Prüfung vor der zuständigen Stelle (Bundesverwaltungs- amt oder Verwaltungsakademie Berlin), erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Vo- raussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird. Auch die Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife ist möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unte r www.berlin.de .

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