1. Grundsätze
Die Louise-Schroeder-Schule bietet Ihnen umfassende Bildung. Ihr Erfolg ist uns wichtig und wird durch die engagierte Mitarbeit aller gemeinsam erreicht. Unsere Schule ist ein gemeinschaftlicher Lern- und Arbeitsort. Damit das Zusammenleben gut funktioniert, sind Rücksichtnahme, Respekt und Zusammenarbeit wichtig. Dies gilt für alle: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Ausbildungsbetriebe und Verwaltungsmitarbeitende.
Verbindliche Regeln sorgen für effektives Lernen und eine angenehme Schulgemeinschaft. Bei Verstößen gegen die Schulordnung gelten die Regeln des Schulgesetzes Berlin. In schweren Fällen können auch strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden.
Bei der Anmeldung bestätigen alle (bei Minderjährigen auch die Eltern) schriftlich, dass sie die Schul- und Hausordnung gelesen haben.
2. Schulbesuch
2.1 Unterrichts- und Pausenzeiten:
Bis 16:00 Uhr ist das Schulgebäude offen. Nach 16:00 Uhr dürfen Sie nicht mehr hinein. Nach dem Unterricht müssen alle das Schulgelände verlassen.
2.2 Pünktlichkeit: Es ist wichtig, pünktlich zum Unterricht zu kommen, auch nach den Pausen. Wenn Sie zu spät kommen, wird das im Klassenbuch notiert. Die Lehrkraft kann Ihnen einen Arbeitsauftrag für die Unterrichtsstunde geben, den Sie außerhalb des Klassenraums bearbeiten müssen.
2.3 Meldung im Sekretariat: Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft da ist, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Sekretariat.
2.4 Schülerausweis: Alle Schülerinnen und Schüler erhalten beim Eintritt in die Schule einen Schülerausweis. Dieser ist ständig mitzuführen und bei Aufforderung dem schulischen Personal vorzuzeigen. Wenn Sie die Schule verlassen, müssen Sie Ihren Schülerausweis zurückgeben.
3. Verhalten in der Schule
3.1 Sauberkeit: Alle sind verantwortlich für die Sauberkeit in der Schule. Dazu gehören die Unterrichtsräume, Flure, Toiletten, Lounge im Eingangsbereich und weitere Pausenbereiche. Ordnungsdienste sind einzurichten. Die Reinigungspläne müssen beachtet werden.
3.2 Aufzug: Der Aufzug ist nur für Menschen mit Gehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen (z. B. Asthma) oder zum Transport schwerer Gegenstände gedacht. Schülerinnen und Schüler mit Schlüssel dürfen keine weiteren Personen mitnehmen.
3.3 Rauchen: Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist unerwünscht.
3.4 Feueralarm: Bei einem Feueralarm müssen Sie sofort das Schulgebäude verlassen und zum Sammelplatz auf dem Sportplatz gehen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor dem Verlassen des Raumes sind Fenster und Türen zu schließen. Folgen Sie den Anweisungen der Lehrkräfte. Der Missbrauch des Feueralarms ist strafbar und wird angezeigt.
3.5 Drogenverbot: Das Mitführen, Konsumieren oder Verteilen von Drogen und Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Verstöße werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
3.6 Vandalismus: Schäden, wie z. B. Schmierereien, führen zu Schadenersatzansprüchen und schuldisziplinarischen Maßnahmen. In schweren Fällen wird die Polizei informiert.
4. Schulmaterial und IT-Technik
Alle Schülerinnen und Schüler müssen das Eigentum der Schule gut behandeln. Schulmaterialien wie Bücher oder IT-Technik sind wichtig für das Lernen. Sie müssen sorgsam genutzt und vollständig und in gutem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie den Schaden ersetzen.
Wenn Ihre Schulzeit an unserer Schule endet, müssen Sie alle ausgeliehenen Schulmaterialien (z. B. Bücher oder IT-Technik) zurückgeben.
Zusätzlich gilt die IT-Nutzungsordnung.
5. Handys und andere elektronische Geräte
5.1 Handynutzung: Handys, Smartwatches, Tablets und andere elektronische Geräte dürfen während des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft genutzt werden. Lehrkräfte sind berechtigt, Handys an Sammelstellen (z. B. Handygarage) ablegen zu lassen. Bei Missachtung können die Geräte vorübergehend eingezogen werden.
5.2 Prüfungen: Das Mitführen von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten bei Prüfungen ist nicht erlaubt und wird als Täuschungsversuch gewertet.
5.3 Filmen und Fotografieren: Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder Streams während des Unterrichts und auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt, es sei denn, die Lehrkraft hat es ausdrücklich genehmigt.
6. Streit und Gewalt
6.1 Umgang mit Konflikten: Bei Konflikten sprechen Sie zuerst mit der betroffenen Person. Wenn das nicht hilft, können Sie die Klassenlehrkraft, Abteilungsleitung, Schulleitung oder Sozialarbeitende um Hilfe bitten. Die genauen Kommunikationswege finden Sie in den Bildungsgangbroschüren.
6.2 Gewaltprävention: Gewalt, Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen sind nicht erlaubt. Dazu gehört auch das Tragen von Kleidung oder Symbolen mit radikalen politischen Botschaften. Beschimpfungen, Cyberbullying, Mobbing und körperliche Auseinandersetzungen werden nicht toleriert und können schulische oder rechtliche Folgen haben.
6.3 Waffenverbot: Das Mitbringen von Waffen (z. B. Schusswaffen, Messer) oder waffenähnlichen Gegenständen (z. B. Schlagstöcke, Pfefferspray, scharfe und spitze Gegenstände) ist streng verboten. Wenn solche Gegenstände gefunden werden, werden sie eingezogen und der Polizei übergeben. Verstöße werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
7. Unfälle und besondere Ereignisse
7.1 Schulweg: Schülerinnen und Schüler sind auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulgelände über die Unfallkasse Berlin versichert. Wer das Schulgelände während Freistunden oder in den Pausen verlässt, ist in dieser Zeit nicht versichert.
7.2 Meldung von Unfällen: Jeder Unfall auf dem Schulweg oder im Schulgebäude muss im Sekretariat gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz gilt.
7.3 Fundbüro: Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
7.4 Meldung von Gewalt: Gewalt, Sachbeschädigungen, Diebstähle oder andere besondere Vorkommnisse müssen der Schulleitung gemeldet werden.
7.5 Keine Haftung: Die Schule haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände, auch nicht in den Sporthallen.
Buß, Schulleiter
Stand März 2025