Fachbereichsaufgaben

Fachbereichsaufgaben

Fachbereichsaufgaben

Da das Recht sich wie roter Faden durch alle Bildungsgänge und Abteilungen der Schule zieht, muss der Fachbereich Recht eine fachlich verbindende Klammer und eine Serviceeinheit für alle bilden. Grundsätzlich sind zwar nur diejenigen Lehrer Mitglied des Fachbereichs, die das eigenständige Fach Recht lehren. Die Arbeit des Fachbereichs beschränkt sich jedoch nicht auf das Fach Recht und die Beratung der dort unterrichtenden Lehrer. Für alle Fragen mit rechtlichem Bezug – aus allen Bildungsgängen, für Lehrer und Schüler – ist der Fachbereichsleiter bzw. Fachleiter Ansprechpartner. Gesetzesänderungen müssen beobachtet werden, Lehrpläne sind weiter zu entwickeln, Arbeitsmaterialien sind zu erstellen, Fachliteratur und Medien sind zu sichten, zu beschaffen und zu verwalten, Lehrerfortbildungen sind anzumelden bzw. zu organisieren. Übergreifende Themen müssen im Blick behalten werden, wie z. B. der Zusammenhang zwischen Gentechnik (Fach Biologie) und rechtlich-ethischen Fragen (Fach Recht). Wegen inhaltlicher Überschneidungen sind Absprachen zwischen den Fachbereichen Recht, Verwaltungsbezogene Fächer und dem Fachbereich Politische Weltkunde/Sozialkunde nötig.

Der ständige Entwicklungsbedarf in Plänen und Medien folgt aus dem rasanten Tempo, in dem sich Recht und Rechtsprechung verändern: Nämlich etwa ebenso häufig wie EDV-Software! Für diese Änderungen sind zum einen die Initiativen verantwortlich, die aus der Europäischen Normsetzung und Rechtsprechung stammen und in immer kürzeren Abständen in das deutsche Recht einfließen (z. B. diverse Richtlinien zum Verbraucherrecht), zum anderen der laufende Erneuerungsbedarf, den die jeweilige Bundesregierung sieht (wie Änderungen im Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht). Außerdem benötigt die sich rasch entwickelnde Medienwelt rechtliche Rahmenbedingungen (Signaturgesetz, Fernabsatzgesetz). Geradezu eine fachwissenschaftliche „Revolution” stellt das ab 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz dar, das das 100-jährige Vertragsrecht des BGB aus dem Dornröschenschlaf geweckt und zum ersten Mal erheblich umgestaltet hat. Dieser Umbruch wird die juristische Fachwelt und den Fachbereich in Einzelfragen noch jahrelang beschäftigen. Die Dynamik der Rechtsfortbildung wird sich in Zukunft dementsprechend eher verstärken als abschwächen. Für genügend Arbeit im Fachbereich ist also gesorgt.