Englisch

Englisch

Englisch in den verschiedenen Bildungsgängen:

Englisch in der Berufs- und Berufsfachschule

“Wozu Englisch? Ich fahre sowieso nicht ins Ausland…”

Trotzdem ein paar Anmerkungen zum Englischunterricht in der Berufsschule

Seit einigen Jahren ist Englisch in der Berufsschule als Pflichtfach in den Stundentafelunterricht aller Ausbildungsberufe aufgenommen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in einem zusammenwachsenden Europa internationale Geschäftskontakte den beruflichen Alltag mehr und mehr prägen.
Der Englischunterricht an der Berufsschule ist berufsbezogener Unterricht. Er vermittelt sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten anhand von konkreten beruflichen Situationen und versetzt die Auszubildenden in die Lage, berufsspezifische Aufgaben in der Fremdsprache zu bewältigen. Konkret heißt das: einfache Geschäftskorrespondenz zu erledigen, Telefonanrufe anzunehmen und weiterzuleiten, Termine zu vereinbaren, Buchungen vorzunehmen, Besucher zu empfangen, Präsentationen in der Fremdsprache in groben Zügen zu folgen und vieles mehr.

Weitere wesentliche Aspekte des Englischunterrichts sind die Förderung interkultureller Kompetenz als Voraussetzung für eine reale Begegnung (Z. B. Darf ich mit ausländischen Gesprächspartnern geschäftliche Themen beim Essen anschneiden?) und die Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse auch nach der Ausbildung ständig zu erweitern und den beruflichen Erfordernissen anzupassen.

Auch wenn Englisch (bisher?) in keinem Ausbildungsberuf an unserem OSZ ein Prüfungsfach darstellt, so liegt seine Bedeutung auf der Hand. Das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung bietet daher allen Auszubildenden, die sich ihre am OSZ erworbenen berufsbezogenen Englischkenntnisse zertifizieren lassen möchten, eine bundesweit anerkannte Prüfung an.

Englischunterricht in der Berufsoberschule, Fachoberschule und Doppelqualifikation

Die Aufgaben für die Abschlussprüfungen in Englisch in der Berufsoberschule und der Fachoberschule werden in Berlin zentral erstellt. Die Prüfungen werden schriftlich abgelegt.

In der Berufsoberschule ähnelt der Aufgabenapparat in der Prüfung den Abiturprüfungen  im Grundkurs der gymnasialen Oberstufe, d. h., es müssen drei Aufgaben jeweils in den Kompetenzbereichen Comprehension, Analysis und Discussion/Comment/Creative Writing bearbeitet werden.

Alle drei Prüfungsteile werden zu jeweils einem Drittel gewichtet. Die Bewertung erfolgt nach dem kriterienorientierten Bewertungsraster, welches auch für den Grundkurs der gymnasialen Oberstufe gilt.

Textgrundlage in der Prüfung können neben aktuellen Zeitungsartikeln auch literarische Texte sein. Von den Prüflingen wird eine Eigenleistung von etwa 500 Wörtern Textumfang erwartet.

Auch in der Fachoberschule müssen in der schriftlichen Prüfung drei Aufgaben aus den Kompetenzbereichen Comprehension (Summary oder Fragen zum Text), Discussion/Comment (Erörterung) sowie Creative Writing (z.B. Tagebucheintrag, Rede, Leserbrief) bearbeitet werden. Eine auf den Text bezogene Analyseaufgabe entfällt. Wie in der Berufsoberschule ist das kriterienorientierte Bewertungsraster Grundlage für die Bewertung. Die drei Aufgabenteile werden ebenfalls jeweils zu einem Drittel gewichtet.

Meist bilden aktuelle Zeitungsartikel (nicht-fiktionale Texte) Grundlage der Prüfung, jedoch keine literarischen Texte. Erwartet wird eine Eigenleistung von mindestens 400 Wörtern Textumfang.

Die Prüfungsaufgaben für die Doppelqualifikation Fachhochschulreife/Verwaltungsfachangestellter werden nicht zentral, sondern schulintern erstellt. Sowohl in Bezug auf die Prüfungsthemen als auch in Bezug auf die Anforderungsbereich lehnen sich die schulinternen Prüfungen sehr eng an die zentral erstellten Prüfungen an.

Weitere Hinweise zu den Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte den Rahmenlehrplänen.

Ute Bartetzko
FBL Fremdsprachen

Englisch am Beruflichen Gymnasium/ Fachrichtung Wirtschaft

Das Fach Englisch wird in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in 3 Wochenstunden unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die die Fremdsprachenauflage erfüllen ( 4 Jahre Teilnahme am Unterricht in der 2. Fremdsprache) und den Unterricht in der anderen Fremdsprache nicht weiter besuchen wollen, müssen an den Oberstufenzentren mit Beginn der Einführungsphase bis zum Abitur am Englischunterricht teilnehmen. Wer die Fremdsprachenauflage nicht erfüllt (meist Absolventen der Sekundarschulen), besucht bis zur 12. Klasse sowohl den Englisch- als auch den Französischunterricht. Danach können diese Schülerinnen und Schüler auf eine weitere Teilnahme am Englischunterricht verzichten, um sich auf das Fach Französisch bis zum Abitur zu konzentrieren. Der Grundkursunterricht hat einen Umfang von 3 und der Leistungskursunterricht von 5 Stunden pro Woche. Der Englischunterricht basiert wie an allen Gymnasien des Landes Berlin auf dem Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe und unterscheidet sich daher besonders in den Kurshalbjahren inhaltlich nicht von dem an herkömmlichen Gymnasien.

Englisch kann im Kurssystem als Leistungsfach gewählt werden. Schüler, die diese Entscheidung nicht treffen wollen, müssen das Fach als Grundkurs entweder bis zur 12.oder 13. Klasse belegen (siehe oben).