Rechtsunterricht aus Schüler- und Lehrersicht

Rechtsunterricht aus Schüler- und Lehrersicht

Rechtsunterricht aus Schüler- und Lehrersicht

Unterricht und Klassenarbeiten im rechtskundlichen Unterricht

Im Unterricht wird nicht erwartet, dass man Paragrafen auswendig „herunterbeten” kann. In der Regel arbeitet man mit den Gesetzestexten, auch in den Klassenarbeiten. Meist erklären die Lehrer die Inhalte mit Hilfe von Beispielsfällen oder lassen die Schüler selbst jeweils entsprechende Vorschriften und eine mögliche Lösung vorschlagen. Zum jeweiligen Thema passende Fragen oder Probleme der Schüler werden von den Lehrern aufgegriffen und diskutiert. Suchen, Verstehen und Anwenden der Vorschriften im Zusammenhang mit zu lösenden Fällen sind wichtige Ziele des Unterrichts. In den Klassenarbeiten geht es deshalb überwiegend darum, kleine oder umfangreichere Fälle mit Hilfe des Gesetzes richtig beurteilen zu können. Richtig beurteilen heißt im Recht übrigens nicht, dass es wie in der Mathematik nur eine richtige Lösung geben kann. In der Rechtswissenschaft gibt es öfters unterschiedliche Auslegungen einer Vorschrift, die dann in Gesetzeskommentaren z. B. „herrschende Meinung”, „abweichende Meinung” oder „ständige Rechtsprechung” genannt werden. Jede überzeugend und widerspruchsfrei begründete Lösung gilt als richtig. Auswendig Gelerntes ist dagegen nur sehr selten gefragt!